Ortsbeauftragter

Johannes Lipp ist seit 2002, freiwilliges Mitglied im Technischen Hilfswerk. Angefangen hat er im Ortsverband Memmingen, wo er seine Grundausbildung auch absolvierte.

Er wechselte als Helfer in die LogV (Logistik und Verpflegung) in der er bis 2010, aktiv dabei war. Auf Grund der Arbeitsstätte wechselte er nach Aalen, wo er als Ortsbeauftragter von dem Ortsausschuss berufen wurde. Das Amt trat er am 01.08.2011 an.

Seine Aufgaben im THW sind:

Der OB leitet seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und denAusbildungsstand seines OV verantwortlich. Zur Erreichung von strategischen Zielen bzw. Zielfindung im Ortsverband bedient er sich der team-Strategie. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung der LuK des OV. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen. Er ist Ansprechpartner für die örtliche Helfervereinigung e.V.(Quelle: THW)

stellvertretender Ortsbeauftragter

  • Der stv OB ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr.
  • Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OVStabes.

 

Aufgabenbeschreibung im Einzelnen:

  • Der stv OB ist dem OB gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des OV-Stabes bzw. der LuK verantwortlich.
  • Der stv OB sorgt für die Ausbildung der Mitglieder des OV-Stabes entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere:

à den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt, die Ausbildung ggf. durchführt oder überwacht.

  • Der stv OB ist verantwortlich die Durchführung der dem OV-Stab übertragenen Einsatzaufgaben
  • Der stv OB koordiniert die Zusammenarbeit zwischen OV und Jugendgruppe, indem er insbes.:
  • Kontakt zu Jugendbetreuer und Jugendgruppenleiter hält,  die Wahrnehmung der THW-Interessen in der Jugendarbeit sicherstellt, die allgemeine Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer unterstützt.

Fachberater

Der FaBe vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungs-Struktur von Anforderern / Bedarfsträgern. Er berät Einsatzleiter,-leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten, die Einsatztaktik, Führungsstruktur und insbes. über die modulare Zusammenstellung von THWPotenzial für den konkreten Einsatzbedarf. Außerhalb von Einsätzen hält er Verbindung mit Führungspersonal und -stellen Dritter, unterstützt die Einsatzvorbereitung und tauscht Erfahrungen aus. Er handelt im Auftrag des zuständigen OB, bzw. (je nach Zuordnung) des Geschäftsführers (GF), des Landesbeauftragten (LB) oder des Präsidenten THW und nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an. In vorbereiteten, fest definierten Führungsstäben / - gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben / -gremien kann Der FaBe vom Leiter angefordert werden. Er ist zum ständigen Informationsaustausch über einsatzrelevante Fakten mit den FaBe und ggf. Führungskräften im Geschäftsführerbereich (GFB) verpflichtet. Die Geschäftsstelle (GSt) unterstützt und koordiniert den Informationsaustausch der FaBe, sammelt und vermittelt die Daten.

(Quelle: THW)

Baufachberater

Unerkannte Gefahren

Wie die Einsätze der letzten Jahre deutlich machen, stellen Gebäude nach Bränden, Explosionen und Wasserrohrbrüchen häufig eine große Gefahr für die Einsatzkräfte und die Bewohner dar. Die Standsicherheit der Gebäude wird hierbei durch Schädigung wichtiger statischer Elemente geschwächt; oft wird diese Gefahr mangels entsprechender Fachkenntnisse aber nicht erkannt. Hinzu gerufene externe Statiker oder Bauingenieure sind wegen fehlender entsprechender Erfahrung und Ausbildung oft auch nicht in der Lage, die Einsatzleitung fachge­recht zu beraten. 

Um den besonderen und schwer­wiegenden Gefahren dieser Einsatzart angemessen begegnen zu können, wurde in den 90er Jahren die Funktion des Baufachberaters im THW eingeführt. Dieser berät die Einsatzleitung in Fragen der Baukunde und der Einsatztaktik bei Bauwerkschäden. In die Entwicklung dieser Funktion sind auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus den THW-Auslandseinsätzen der Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland (SEEBA) eingeflossen, die über vielfältige Einsatzerfahrung in derartigen Schadenlagen verfügt und im Einsatz und in der Ausbildung in internationale Strukturen eingebunden ist. 

Aufgaben des Baufachberaters

Die Aufgaben des Baufachberaters sind: 

  1. Analyse der Einsatzstelle
  • Einstufung vorhandener Schäden
  • Feststellen möglicher Gefahren der Einsatzstelle in baulicher Hinsicht und Empfehlung von Sicherheitsabständen und Sicherungsmaßnahmen
  • Feststellen der Einsatzmöglichkeiten der eingesetzten Einheiten
  • Einschätzung der Resttragfähigkeit der Bauwerke
  • Einschätzung des Raum- und Zeitbedarfs für notwendige Maßnahmen
  •  Beratung der Einsatzleitung im Hinblick auf Risikoabschätzung
    • Empfehlung notwendiger Maßnahmen
    • Ablauf und Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen
    • Mögliche Lage von Verschütteten und zu ergreifende Maßnahmen
    • Einsatzmöglichkeiten von Kräften und Mitteln
    • Beratung der Einsatzkräfte in der Durchführung der Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen

    Der Baufachberater im Einsatz

    Der Northeimer Baufachberater kann durch die Einsatzleitung der jeweils zuständigen Gefahrenabwehrstelle über die Feuerwehr- und Rettungs­leitstelle des Landkreises Northeim mit dem Alarmstichwort „Fachberater Bau" angefordert werden. Er unterstellt sich an der Einsatzstelle der zuständigen Einsatzleitung.
     
    Bei größeren oder unübersichtlichen Schadenstellen sollten auch mehrere Baufachberater im Team eingesetzt werden. Hierfür findet in Northeim eine enge Verzahnung von THW und Feuerwehr statt. Beide Organisationen stellen jeweils einen Baufachberater, der Einsatz erfolgt zur Unterstützung des Baufach­beraters und zur Entlastung der Einsatzleitung i.d.R. im Verbund mit dem Zugtrupp des Technischen Zuges des THW-Ortsverbandes Northeim, der speziell für die Unterstützung von Baufach­beratern ausgebildet und ausgestattet ist und z.B. die Dokumentation der Baufachberatung und getroffener Entscheidungen sicherstellt.

    Die Baufachberater werden auch überörtlich über die Kreisgrenzen hinaus 
    eingesetzt. 

    (Quelle: THW)

    Ausbildungsbeauftragter

    Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen. Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor. Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs und Fachvorgaben; hierzu gehört insbesondere:

    • Festlegung von Ausbildungs-Schwerpunkten Kontrolle und Bestätigung der Ausbildungspläne für die Einheiten / Teileinheiten des OV
    • Planung von Sonderausbildungs-Veranstaltungen
    • Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
    • Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung
    • Überwachung der Helfer bei Ausbildungs- Veranstaltungen der Bereichsausbilder
    • Erstellung von Nachweisen, Abgabe von StellungnahmenKoordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat.

    Er berät und unterstützt Jugendbetreuer und Jugendgruppe bei der Ausbildung Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt. Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab. Bei Einsätzen und Übungen kann er (bei Vorliegen der Voraussetzungen) auch Aufgaben eines Fachberaters in Führungs-/Koordinierungsstellen wahrnehmen.(Quelle: THW)

    Beauftragter für Öffentlichskeitsarbeit

    Der BÖ unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

    Hierzu gehöreninsbesondere:

    • Helfer-, Junghelferwerbung
    • Helfererhaltung und Reaktivierung ehemaliger Helfer
    • Kontaktpflege zu örtlichen Medien,
    • Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien,
    • Organisation von zielgruppenorientierten
    • Präsentationen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.

    Er stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher. Er dokumentiert die Aktivitäten des OV und archiviert dies. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben wird der BÖ, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, durch weitere Helfer des OV zeitbegrenzt unterstützt

    (Quelle: THW)

    Schirrmeister

    Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

    • Bestandserfassung und Materialkontrollen,
    •  Erstellen und Führen von Bestandsnachweisen,
    • Mitwirkung bei der Einpflege in THWin
    • Bearbeitung von Anforderungen, Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen,
    • Empfang, Rücklieferung und Umtausch von Gerät und Material, o dto. für die persönliche Ausstattung der Helfer/Innen,
    • Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne,
    • Durchführung technischer Dienste (Materialerhaltungsstufe)
    • Erstellung von Unfallmeldungen, Schadens- und technischen Erfahrungsberichten,
    • Fachtechnische Überprüfungen nach Instandsetzung.

     

    Darüber hinaus überwacht er folgende Bereiche:

    •  Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
    • Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten

    (Quelle: THW)

    Jugendbetreuer

    Der JB ist verpflichtet:

    • die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.
    • die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen.
    • unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen
    • Junghelfers zu fördern.
    • mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken.

    Der JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jugend e. V.“ und arbeitet eng mit dem Jugendgruppenleiter zusammen. Er wird durch die Führungskräfte und Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Er teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem Jugendgruppenleiter. Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher.

    (Quelle: THW)

    Verwaltungshelfer

    Der VwHe erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten und unterstützt OB, OV-Stab und
    Einheitsführer bei administrativen Aufgaben.
    Insbesondere:

    • Anlagen und Bearbeitung der Helferakten
    • Führung der Personalstands- und Anwesenheitslisten
    • Erstellen von Lehrgangsmeldungen sowie
    • Nachweisführung in Zusammenarbeit mit dem AB
    • Führen der Handkasse, einschl. Prüfung von
    • Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen
    • Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik
    • Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung
    • Vorbereitung der Abmahnungs- und Ausschlussverfahren
    • Pflege der Daten in den THW-Datenbanken
    • Einrichten und Überwachen der OV-Registratur

    Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben können dem VwHe, nach Absprache mit seinem Vorgesetzten, zur Unterstützung andere Helfer des OV zugewiesen werden.
    Er arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen

    (Quelle: THW)

    OV-Koch

    Der Koch stellt die Versorgung des OV mit Verpflegung und die Betreuung der Helfer sicher.
    Hierzu hat er: 

    • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben, die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen, Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,die notwendige Vorratshaltung zu betreiben, entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen, das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
    • Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.).
    • Zusätzlich ist er der Ersthelfer im OV

    Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der FGr Log / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV. Der Koch und alle bei der Zubereitung der Verpflegung eingesetzten Helfer müssen das nach dem Bundesseuchengesetz vorgeschriebene Gesundheitszeugnis einer dafür autorisierten Untersuchungsstelle besitzen. Sind sie nicht durch
    ihren Beruf im Besitz der Bescheinigung, ist die Untersuchung durch den OB zu veranlassen. 

    (Quelle: THW)