THW anfordern, wenn ...
... personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Dann können wir auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes herangezogen werden.
Alarmiert werden wir durch die Rettungsleitstelle Aalen über Funkmeldeempfänger oder telefonisch unter den links angegebenen Rufnummern.
Gerne unterstützten Sie auch unsere Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten für Ihre Bedürfnisse anbieten zu können. Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.
In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.
Wer bezahlt den Einsatz?
"...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig..."(§ 6 THW-Abrechnungsrichtlinie).
Nochmal im Klartext: Unser Einsatz ist nicht kostenlos, aber dass THW wird keiner Feuerwehr oder Polizei eine Rechnung stellen. Sollte die Feuerwehr im Rahmen Ihres Einsatzen eine Rechnung erstellen, wird das THW natürlich diesem Verfahren folgen und dem Verursacher eine Verechnung nach der THW-Abrechnungsrichtlinie erstellen.
Können auch Privatpersonen oder Unternehmen das THW anfordern?
Prinzipiell kann auch jede Privatperson oder Unternehmen das THW anfordern. Dann ist allerdings vorher zu klären, ob die angeforderte Einheit nicht in diesem Zeitraum für die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags anderweitig gebunden ist. Außerdem darf das THW als Behörde nicht in Wettbewerb mit der privaten Wirtschaft treten. Selbstverständlich sind auch die Kosten für den Einsatz oder die Hilfeleistung zu tragen.
Haben Sie noch weitere Fragen?Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Quelle: Thw Lahnstein